Integrationshilfe

Integrationshilfe gemäß §35a Abs.2 Nr.1 SGB VIII

Integrationshilfe ist wichtig, wenn es darum geht, Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen die Bewältigung ihres Schulalltages in einer allgemeinen Schule zu ermöglichen.
Sie tritt dann ein,

  • wenn ein allgemein pädagogischer, betreuerischer oder auch pflegerischer Bedarf besteht, damit der Schüler oder die Schülerin die Schule überhaupt besuchen und am Unterricht teilnehmen kann,
  • wenn Hilfe im Unterricht durch die Schule nicht mehr geleistet werden kann und zusätzliche Hilfe von außen benötigt wird.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Integrationshilfe unabhängig von einem sonderpädagogischen Förderbedarf ist, der mit Lehrerstunden gedeckt werden muss.

Zu Beginn der Integrationshilfe mit Ju-Le steht zunächst der Aufbau einer tragfähigen Beziehung mit dem Kind, so dass der Integrationshelfer im schulischen Bereich eine vermittelnde und unterstützende Rolle für die soziale Integration einnehmen kann. Die Schülerrinnen und Schüler können mit dem Integrationshelfer als Vermittler schrittweise ihre soziale Wahrnehmung im Unterricht schärfen und so langfristig ihre Schwierigkeiten beim Lernen überwinden. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei motiviert werden, den Unterricht und ihre schulische Laufbahn erfolgreich zu gestalten.

Bei Anfragen zu diesem Angebot und Interesse an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich bitte mit dem Kontaktformular an Ju-Le.

 

Zentrales Ziel für die Integration von Kindern und Jugendlichen ist sodann eine aktive Teilhabe an der „Schul“-Gemeinschaft in größtmöglicher Selbstständigkeit.

Die Integrationshilfe ist für den gesamten Klassenverband wichtig, auch für die gesunden Kinder. Diese Kinder lernen -mit der Integrationshilfe- dass Kinder mit Beeinträchtigung gleichwertige Schul- und Spielkameraden sein können.
In manchen Situationen sind Schüler mit Beeinträchtigung den gesunden sogar überlegen, genauso selbstverständlich wie die gesunden Kindern den beeinträchtigten Kindern in alltäglichen Situationen und im Schulalltag voraus sind.
Ein ständiges Voneinander-Lernen ist so gegeben.

Die Aufgaben des Integrationshelfers sind an den jeweiligen Bedarf des Schülers / der Schülerin gebunden und werden in Absprache mit den Eltern, der Schule und dem örtlich zuständigen Jugendamt als Kostenträger im Hilfeplanverfahren festgehalten.
Das Betreuungsangebot der Integrationshilfe und die fachliche Leistungen von Ju-Le sind abhängig von der bewilligten Anzahl der Fachleistungsstunden des jeweiligen Kostenträgers.

Wir sollten alle

  • die Besonderheiten unserer Kinder annehmen
  • ihre Aussonderung aus der Gesellschaft aufgrund dieser Besonderheit verhindern und
  • eventuell bereits bestehende Vorurteile abbauen.

Unsere Kinder sind einzigartig.

Ju-Le versteht die Integrationshilfe nicht als einseitige Angelegenheit.
Möglicherweise reicht zur Deckung des Bedarfes und für das Kindeswohl die Integrationshilfe allein nicht aus.
Wenn wir die Schüler und Schülerinnen fördern und fordern, sie in ihrem Schulalltag begleiten und beraten, dann gehört es für uns zur Ausgestaltung dieser Hilfe, dass ihre Angehörigen im Umgang mit den Ansprüchen des sozialen und gesellschaftlichem Umfeldes ihrer Kinder unterstützt werden.
So kann es unter besonderen Umstände notwendig sein, die Integrationshilfe innerhalb der Familie als sozialpädagogische Begleitung im Rahmen einer gewährten Sozialpädagogischen Familienhilfe oder einer Erziehungsbeistandschaft zu leisten, damit die erforderliche Rücksichtnahme und das Verständnis für die besonderen Bedürfnisse des Kindes in seiner Familien unterstützt und erarbeitet werden.

Unsere Integrationshilfe knüpft an den Fähigkeiten der Kinder und deren Familien an und ermöglicht so die Entwicklung und die Förderung entsprechend der individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen.