Erziehungsbeistandschaft

Hilfe zur Erziehung in Form von Erziehungsbeistand gemäß §§ 27 und 30 SGB VIII

Durch den Erziehungsbeistand werden sowohl die Eltern als auch das Kind, der Jugendliche oder junge Erwachsene bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt. Schwerpunkt ist jedoch die Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen in Problem- und Konfliktsituationen.

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine kontinuierliche Einzelbetreuung, bei der die Verselbständigung unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes des Minderjährigen oder jungen Erwachsenen ein wichtiges Ziel darstellt.

Bei Anfragen zu diesem Angebot und Interesse an einer Zusammenarbeit wenden Sie sich bitte mit dem Kontaktformular an Ju-Le.

Die von Ju-Le geleistete Erziehungsbeistandschaft unterstützt:

  • die lebenspraktischen Angelegenheiten junger Menschen,
  • bietet Hilfe und die Unterstützung beim Übergang von Schule ins Berufsleben,
  • hilft bei der Entwicklung von Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • begleitet den Übergang in eine elternunabhängige Wohnform und
  • erzielt somit eine ganzheitliche positive Weiterentwicklung.

Sie gibt dabei den jungen Menschen Orientierungshilfen, zeigt ihnen Perspektiven auf und leistet somit Beratung und Hilfestellung zur Vorbereitung auf ein zukünftiges und selbständiges Leben.